Individuelle heilpädagogische
Leistungen §§79,113,116 SGB IX
Entwicklung begleiten. Teilhabe stärken.
Unsere individuellen heilpädagogischen Leistungen sind Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX). Sie richten sich an Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung, die aufgrund ihres individuellen Unterstützungsbedarfs Anspruch auf heilpädagogische Förderung haben. Ziel der Leistungen ist es, die persönliche Entwicklung zu unterstützen, die Selbstständigkeit zu stärken und eine gleichberechtigte sowie möglichst selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Jedes Kind und jeder Jugendliche verfügt über individuelle Fähigkeiten, Stärken und Entwicklungspotenziale. Deshalb orientiert sich unsere heilpädagogische Arbeit nicht an Defiziten, sondern an den vorhandenen Ressourcen und den persönlichen Entwicklungszielen. Die Förderung erfolgt personenzentriert, ressourcenorientiert und alltagsnah, um eine nachhaltige Entwicklung in den verschiedenen Lebensbereichen zu unterstützen. Auf Grundlage der individuellen Bedarfsfeststellung sowie der Bewilligung durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe entwickeln wir gemeinsam mit den Sorgeberechtigten und (soweit erforderlich) mit den beteiligten Fachkräften einen bedarfsgerechten Förderprozess. Die Inhalte der Förderung werden kontinuierlich an den Entwicklungsstand sowie an die individuellen Bedürfnisse und Ziele des Kindes oder Jugendlichen angepasst.
Unsere heilpädagogischen Fachkräfte begleiten Kinder und Jugendliche dabei, soziale, emotionale, kommunikative und lebenspraktische Kompetenzen weiterzuentwickeln. Dabei fördern wir insbesondere die Eigenständigkeit, die Selbstwirksamkeit, die soziale Teilhabe sowie die Fähigkeit, Herausforderungen des Alltags zunehmend selbstständig zu bewältigen. Gleichzeitig unterstützen wir die Entwicklung einer stabilen Persönlichkeit und stärken die individuellen Handlungsmöglichkeiten im jeweiligen Lebensumfeld. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Sorgeberechtigten sowie unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und erforderlichen Einwilligungen mit Kindertageseinrichtungen, Schulen, Therapeutinnen und Therapeuten sowie weiteren beteiligten Fachkräften bildet die Grundlage einer wirksamen und zielgerichteten Förderung. So schaffen wir gemeinsam bestmögliche Voraussetzungen für eine positive Entwicklung und eine nachhaltige Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Gemeinsam Potenziale entfalten
Entwicklung fördern
Wir begleiten Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen, emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung. Die Förderung orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Entwicklungszielen. Ziel ist es, vorhandene Ressourcen zu stärken und Entwicklungsmöglichkeiten nachhaltig zu erweitern.
Selbstständigkeit stärken
Wir unterstützen den Aufbau von Alltagskompetenzen, Eigenverantwortung und selbstbestimmtem Handeln. Durch gezielte Förderung werden praktische Fähigkeiten entwickelt, die den Alltag erleichtern und die persönliche Selbstständigkeit Schritt für Schritt erweitern.
Teilhabe ermöglichen
Unser Ziel ist eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wir fördern die aktive Mitwirkung in Familie, Kindertageseinrichtung, Schule und sozialem Umfeld und unterstützen dabei, bestehende Barrieren möglichst abzubauen.
Soziale Kompetenzen stärken
Wir fördern Kommunikationsfähigkeit, soziale Interaktion sowie einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander. Kinder und Jugendliche werden dabei unterstützt, Beziehungen aufzubauen, Konflikte angemessen zu lösen und ihre sozialen Fähigkeiten weiterzuentwickeln.
Ressourcen und Potenziale entfalten
Jeder Mensch verfügt über individuelle Stärken und Fähigkeiten. Unsere heilpädagogische Arbeit knüpft gezielt an diesen Ressourcen an, fördert persönliche Potenziale und unterstützt eine positive Entwicklung sowie eine größtmögliche Selbstbestimmung.
Familien und Netzwerke einbeziehen
Eine erfolgreiche Förderung lebt von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Deshalb beziehen wir Sorgeberechtigte sowie mit entsprechender Einwilligung und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben alle am Hilfeprozess beteiligten Fachkräfte und Institutionen in die Förderung ein, um gemeinsame Ziele nachhaltig zu erreichen.
Was sind individuelle heilpädagogische Leistungen?
Individuelle heilpädagogische Leistungen sind Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX). Sie unterstützen Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung dabei, ihre Entwicklung zu fördern, ihre Selbstständigkeit zu stärken und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Die Förderung orientiert sich an den persönlichen Fähigkeiten, dem individuellen Unterstützungsbedarf und den gemeinsam festgelegten Förderzielen. Sie erfolgt alltagsnah, ressourcenorientiert und wird von qualifizierten heilpädagogischen Fachkräften durchgeführt.
Je nach individuellem Bedarf können heilpädagogische Leistungen die Entwicklung sozialer, emotionaler, kommunikativer und lebenspraktischer Kompetenzen fördern sowie die Teilhabe in der Familie, in der Kindertageseinrichtung, in der Schule und im sozialen Umfeld unterstützen.
Die Durchführung der Leistungen setzt eine Bedarfsfeststellung und Bewilligung durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe voraus. Grundlage hierfür sind insbesondere die §§ 79, 113 und 116 SGB IX.
Für wen sind die Leistungen geeignet?
Unsere individuellen heilpädagogischen Leistungen richten sich an Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung, deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufgrund ihres individuellen Unterstützungsbedarfs beeinträchtigt oder gefährdet ist.
Die Leistungen können insbesondere für Kinder und Jugendliche geeignet sein, die Unterstützung benötigen bei:
der emotionalen und sozialen Entwicklung,
der Kommunikation und Interaktion,
der Entwicklung von Selbstständigkeit und Alltagskompetenzen,
der Bewältigung von Entwicklungsverzögerungen oder Entwicklungsauffälligkeiten,
der Teilhabe in der Familie, in der Kindertageseinrichtung, in der Schule oder im sozialen Umfeld sowie
dem Aufbau individueller Fähigkeiten und Ressourcen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine entsprechende Bedarfsfeststellung und die Bewilligung der Leistung durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des SGB IX.
Unsere Förderbereiche
Unsere heilpädagogischen Leistungen orientieren sich am individuellen Unterstützungsbedarf und den persönlichen Entwicklungszielen des Kindes oder Jugendlichen. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung vorhandener Ressourcen sowie die Förderung einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Emotionale Entwicklung
Förderung der emotionalen Stabilität, des Selbstwertgefühls sowie eines angemessenen Umgangs mit Gefühlen und Herausforderungen.
Soziale Kompetenzen
Stärkung von Kommunikationsfähigkeit, Beziehungsaufbau, Empathie, Konfliktlösung und einem respektvollen Miteinander.
Selbstständigkeit und Alltagskompetenzen
Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten, Eigenverantwortung und selbstständigen Handelns im Alltag.
Wahrnehmung und Kommunikation
Förderung der sprachlichen, nonverbalen und kommunikativen Fähigkeiten sowie der Wahrnehmungsverarbeitung.
Lernen und Entwicklung
Unterstützung individueller Lernprozesse, Konzentration, Motivation sowie der Entwicklung persönlicher Fähigkeiten und Potenziale.
Teilhabe und Inklusion
Begleitung bei der aktiven Teilhabe in Familie, Kindertageseinrichtung, Schule und sozialem Umfeld sowie Förderung der gesellschaftlichen Integration.
Heilpädagogische Ziele
Unsere heilpädagogische Förderung verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen Entwicklung zu stärken und ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nachhaltig zu unterstützen.
Eigenkompetenz und Selbstwirksamkeit stärken
Förderung des Selbstvertrauens, der Eigenverantwortung und des Vertrauens in die eigenen Fähigkeiten, um Herausforderungen selbstständig zu bewältigen.
Soziale Teilhabe fördern
Unterstützung beim Aufbau tragfähiger Beziehungen, der Entwicklung sozialer Kompetenzen und der aktiven Teilhabe in Familie, Schule, Kindertageseinrichtung und sozialem Umfeld.
Selbstständigkeit im Alltag entwickeln
Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten, Eigeninitiative und selbstbestimmten Handelns zur Bewältigung alltäglicher Anforderungen.
Emotionale Stabilität stärken
Begleitung bei der Entwicklung eines angemessenen Umgangs mit Gefühlen, Belastungen und herausfordernden Situationen sowie Förderung der Resilienz.
Entwicklung und Lernen unterstützen
Individuelle Förderung der persönlichen Entwicklung sowie Unterstützung von Bildungs- und Lernprozessen entsprechend den Fähigkeiten und dem jeweiligen Unterstützungsbedarf.
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen
Förderung einer aktiven Freizeitgestaltung, der sozialen Integration und einer möglichst selbstbestimmten Teilhabe in allen relevanten Lebensbereichen.
Zusammenarbeit die wirkt
Eine erfolgreiche Unterstützung gelingt nur gemeinsam.
Vertrauensvolle Partnerschaft
Eine offene, wertschätzende und verlässliche Zusammenarbeit mit Eltern und Sorgeberechtigten bildet die Grundlage unserer heilpädagogischen Arbeit.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Enge Abstimmung mit Kindertageseinrichtungen, Schulen, Therapeutinnen und Therapeuten sowie weiteren beteiligten Fachkräften unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Transparente Kommunikation
Regelmäßiger Austausch über den Entwicklungsverlauf, die Förderziele und die nächsten gemeinsamen Schritte schafft Klarheit und Vertrauen.
Gemeinsame Förderplanung
Die Förderziele werden gemeinsam entwickelt, regelmäßig überprüft und bei Bedarf an den individuellen Entwicklungsstand angepasst.
Kind im Mittelpunkt
Alle Beteiligten arbeiten mit dem gemeinsamen Ziel zusammen, die Entwicklung, Selbstständigkeit und Teilhabe des Kindes oder Jugendlichen bestmöglich zu fördern.
Der Weg zur KiTa Begleitung
Erstberatung & Orientierung
Unverbindliche Information zu heilpädagogischen Leistungen, Voraussetzungen und individuellen Unterstützungsmöglichkeiten.
Antrag & Leistungsbewilligung
Beratung zum Antragsverfahren, zu den erforderlichen Unterlagen sowie zu den Zuständigkeiten der Leistungsträger.
FörderIndividueller Förderbedarfplanung
Gemeinsame Einschätzung der persönlichen Situation, des Unterstützungsbedarfs und möglicher Förderziele.
Förderplanung & Zusammenarbeit
Planung der heilpädagogischen Förderung in enger Abstimmung mit Sorgeberechtigten sowie (soweit erforderlich) mit beteiligten Fachkräften und Einrichtungen.
Begleitung & Unterstützung
Kontinuierliche Beratung während des gesamten Förderverlaufs sowie regelmäßiger Austausch zur Entwicklung und Anpassung der Förderziele.
