Schulbegleitung nach §35a SGB VIII
Die Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII ist eine individuelle Leistung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung. Ziel der Maßnahme ist es, die gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Leben zu ermöglichen, bestehende Beeinträchtigung der Teilhabe auszugleichen und den erfolgreichen Schulbesuch im Rahmen einer inklusiven Beschulung sicherzustellen. Grundlage ist der gesetzliche Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.
Die Schulbegleitung verfolgt das Ziel, Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und am sozialen Leben in der Schule zu ermöglichen. Durch individuelle Unterstützung werden vorhandene Barrieren abgebaut, Ressourcen gestärkt und die Selbstständigkeit nachhaltig gefördert, so dass die Teilhabe am schulischen Alltag zunehmend eigenverantwortlich gelingen kann.
Wir begleiten und unterstützen das Kind oder den Jugendlichen bedarfsorientiert während des gesamten Schulalltags. Wir leisten Hilfestellungen bei der Orientierung, Strukturierung und Organisation des Schulalltags, fördern die soziale Integration in die Klassengemeinschaft und unterstützen bei der Bewältigung emotionaler sowie kommunikativer Herausforderungen. Darüber hinaus tragen wir zur Entwicklung von Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und sozialer Kompetenz bei und wirken deeskalierend in belastenden Situationen
So gestalten wir Schulbegleitung
Individuelle Unterstützung
Jede Schulbegleitung orientiert sich am individuellen Unterstützungsbedarf sowie an den Stärken, Fähigkeiten und Entwicklungszielen des Kindes oder Jugendlichen.
Teilhabe im Schulalltag
Wir unterstützen Kinder und Jugendliche dabei, aktiv am Unterricht, am sozialen Miteinander und am schulischen Leben teilzunehmen und ihre Selbstständigkeit kontinuierlich auszubauen.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Eine enge und verlässliche Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen, Lehrkräften, Jugendämtern und weiteren beteiligten Fachkräften bildet die Grundlage für eine erfolgreiche und bedarfsgerechte Begleitung.
Struktur und Orientierung
Unsere Schulbegleitungen geben Sicherheit im Schulalltag, fördern Orientierung in unterschiedlichen Situationen und unterstützen bei der Bewältigung schulischer Anforderungen.
Fachlich fundiertes Handeln
Unsere qualifizierten Mitarbeitenden arbeiten ressourcenorientiert, professionell und nach anerkannten pädagogischen Standards. Ziel ist eine individuelle Förderung, die die Entwicklung und Selbstständigkeit des Kindes nachhaltig unterstützt.
Was ist Schulbegleitung?
Die Schulbegleitung gemäß § 35a SGB VIII ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Ziel der Schulbegleitung ist es, die gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Leben zu fördern, individuelle Beeinträchtigungen auszugleichen und die aktive Teilnahme am Unterricht sowie am Schulalltag im Rahmen einer inklusiven Beschulung bedarfsgerecht zu unterstützen.
Die Unterstützung orientiert sich am individuellen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten, der Schule sowie den zuständigen Leistungsträgern. Grundlage der Leistung ist der gesetzliche Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Schulbegleitung haben Kinder und Jugendliche.
➢ bei denen eine seelische Behinderung diagnostiziert wurde.
➢ die dadurch in ihrer Teilhabe am schulischen Leben eingeschränkt sind.
➢ bei denen die Unterstützung notwendig ist. um den Schulbesuch zu ermöglichen.
➢ deren Bedarf durch das Jugendamt gemäß §35a SGB VIII festgestellt wurde.
Aufgaben der Schulbegleitung
➢ Unterstützung bei der Orientierung im Schulalltag und auf dem Schulgelände.
➢ Strukturierung von Arbeitsabläufen und Förderung der Arbeitsorganisation.
➢ Erläuterung und Verdeutlichung von Arbeitsaufträgen im Rahmen der Vorgaben der Lehrkraft.
➢ Förderung der Konzentration, Motivation und Selbststeuerung.
➢ Unterstützung bei der Kommunikation sowie bei sozialen Kontakten mit Mitschülerinnen und Mitschülern.
➢ Begleitung in Konflikt- und Krisensituationen sowie Entwicklung angemessener Handlungsstrategien.
➢ Förderung einer selbstständigen und altersgerechten Teilhabe am Unterricht und am Schulleben.
➢ Enge Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Jugendamt sowie weiteren beteiligten Fachkräften im Rahmen der Hilfeplanung und unter Beachtung des Datenschutzes.
Abgrenzung der Aufgaben der Schulbegleitung
Die Schulbegleitung unterstützt ausschließlich das begleitete Kind oder den Jugendlichen bei der Teilhabe am schulischen Alltag gemäß § 35a SGB VIII. Sie ersetzt weder Lehrkräfte noch sonderpädagogische, therapeutische oder pflegerische Leistungen und übernimmt keine Unterrichts-, Erziehungs- oder Aufsichtspflichten der Schule. Die Unterstützung erfolgt ausschließlich im Rahmen der bewilligten Eingliederungshilfe und der im Hilfeplan festgelegten Ziele. In enger Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten, der Schule und dem Jugendamt trägt die Schulbegleitung dazu bei, eine selbstständige und gleichberechtigte Teilnahme am Unterricht und am Schulleben zu ermöglichen.
Die Schulbegleitung ergänzt die schulischen und pädagogischen Angebote, ohne diese zu ersetzen. Ihr Auftrag besteht darin, individuelle Beeinträchtigungen in der Teilhabe auszugleichen und die selbstständige Teilnahme des Kindes oder Jugendlichen am Unterricht sowie am gesamten schulischen Leben zu fördern. Dabei arbeitet sie eng mit den Sorgeberechtigten, der Schule und dem zuständigen Jugendamt zusammen und handelt stets im Rahmen der bewilligten Eingliederungshilfe sowie der im Hilfeplan vereinbarten Ziele.
Zusammenarbeit und Kooperation
Eine erfolgreiche Schulbegleitung lebt von einer vertrauensvollen und engen Zusammenarbeit zwischen Eltern bzw. Sorgeberechtigten, Schule, Jugendamt und allen beteiligten Fachkräften. Durch einen regelmäßigen Austausch, klare Absprachen und gemeinsame Zielvereinbarungen wird die Unterstützung individuell auf die Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen abgestimmt. So schaffen wir die Grundlage für eine verlässliche Begleitung und eine nachhaltige Teilhabe am schulischen Leben.
Durch diese enge Kooperation wird sichergestellt, dass die Schulbegleitung passgenau auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen ausgerichtet ist und die Teilhabe am schulischen Leben nachhaltig gefördert wird.
Der Weg zur Schulbegleitung
Unverbindliche Beratung
Wir beraten Sie kompetent und unverbindlich zu den Möglichkeiten, den Voraussetzungen sowie dem Ablauf einer Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII.
Antrag beim Jugendamt
Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII beim zuständigen Jugendamt. Gerne informieren wir Sie über die Voraussetzungen, unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie auf Wunsch durch das gesamte Antragsverfahren.
Prüfung und Bewilligung
Das zuständige Jugendamt prüft den individuellen Unterstützungsbedarf auf Grundlage der eingereichten Unterlagen sowie der fachlichen Stellungnahmen. Anschließend entscheidet es über die Bewilligung der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sowie über Art, Umfang und Dauer der Leistung.
Passende Schulbegleitung
Wir stellen eine geeignete und qualifizierte Begleitung für Ihr Kind bereit, die den individuellen Unterstützungsbedarf zuverlässig und bedarfsgerecht begleitet.
Begleitung im Schulalltag
Nach dem Betreuungsbeginn begleitet die Schulbegleitung Ihr Kind im schulischen Alltag entsprechend den vereinbarten Zielen. Die Maßnahme wird regelmäßig gemeinsam mit allen Beteiligten überprüft, reflektiert und bei Bedarf an den individuellen Unterstützungsbedarf angepasst.
