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Ablauf & Antrag

So erhalten Sie die passende Unterstützung für Ihr Kind.

Wir möchten Ihnen den Weg zur Schulbegleitung oder zu heilpädagogischen Leistungen so einfach und transparent wie möglich machen.


Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Beantragung abläuft und was Sie beachten sollten.

Wie läuft die Beantragung ab?

Beratung & Klärung

W«* besprechen gemeinsam Ihre individuelle Situation und don Untorstützungsbedarf Ihres Kinder

Antrag beim Jugendamt

Sie steten einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Jugendamt.

Prüfung durch das Jugendamt

Das Jugendamt prüft den Bedarf und entscheidet über die Bewilligung der Leistung.
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Auswahl der passenden Unterstützung

Gemeinsam wird die passende UntorstüUungsmoBnehme und em geeignete* Träger foilgetegt

Start der Unterstützung

Die Schulbegehung oder he«jpödagogische Leistung beginnt nach Absprache und Bewilligung.

RegolmIGige Evaluation

Die Unte*stützung w»rd regeim&Sig uberprüft und boi Bedarf angapasst.

Was wird für den Antrag benötigt?

  • Ausgefütlter Antrag auf Eingliederungshilfe (erhältlich beim Jugendamt)
  • Aktuelle Berichte (z. B. Schule, Kindergarten. Ärzte. Therapeuten)
  • Einschätzung des besonderen Untorstützungsbcdarfs
  • Informationen zu bisherigen Maßnahmen und Förderungen
  • Nachweise über Diagnosen (falls vorhanden)
  • EinverstÄndmiserklärung zur Datenweitergabe

Hilfreiche Unterlagen

Antrag auf Eingliederungshilfe
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Information für Eltern
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Information für Schulen & Kitas
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Ablauf der Beantragung (Übersicht)
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Unsere Tipps für Sie

Beschreiben Sie den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes so genau wie möglich.
Nutzen Sie vorhandene Berichte von Schule, Kindergarten. Ärzten oder Therapeuten.
Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Häufige Fragen zur Beantragung

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Kann ich mir don Träger selbst aussuchen?

Häufige Fragen zur Beantragung

Zuständig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnort.

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Jugendamt und Einzelfall variieren.

Sie haben die Möglichkeit. Widerspruch einzulegen. Wir beraten Sie dazu gerne.

Im Rahmen der freien Trägorwahl können Sie einen geeigneten Anbieter Vorschlägen.