Klarheit schaffen. Sicherheit geben.
Wir wissen, dass die Beantragung von Schulbegleitung oder heilpädagogischen
Leistungen viele Fragen aufwerfen kann. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten
Anliegen von Eltern, Schulen und Kindertagesstätten.

Wer hat Anspruch auf Schulbogleitung?
Kinder und Jugendliche können Anspruch auf Schulbegleitung haben, wenn eine
seelische Behinderung vorliegt oder droht und dadurch die Teilhabe am Schulalttag
beeinträchtigt ist.
Wer beantragt die Schulbegleitung?
In der Regel stellen die Sorgeberechtigten den Antrag beim zuständigen Jugendamt.
Entstehen Kosten für Eltern?
Bei Bewilligung durch den zuständigen Leistungsträger entstehen Eltern in der Regel
keine Kosten für die Schulbegleitung.
Was macht eine Schulbegleitung konkret?
Die Schulbogleitung unterstützt Kinder individuell im Schulalltag, beispielsweise bei:
Orientierung
Strukturierung
Soziale
Interaktion
Emotionale
Stabilisierung
Selbstständigkeit
Was sind heilpädagogische Leistungen?
Heilpädagogische Leistungen fördern Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und
unterstützen ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Wo finden die Leistungen statt?
Je nach Bedarf können die Leistungen an unterschiedlichen Orten stattfinden:
Schulen
Kita
Häusliches Umfeld
Freizeit- und Soziolraum
Forderung der Selbstständigkeit
Stärkung sozialer Kompetenzen
Verbesserung der Kommunikation
Emotionale Stabilisierung
Teilhabe am Alltag
Entwicklung von Perspektiven
Nein. Dio Schulbogleitung ersetzt weder Lehrkräfte noch Nachhilfeunterricht.
Sie unterstützt die Teilhabe am Unterricht.
Jedes Kind ist einzigartig und hat individuelle Bedürfnisse.
Unsere Unterstützung wird immer auf die persönliche Situation
abgestimmt. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne
zur Verfügung.
Antrag
Berichte der Schule oder Kita
Fachärztliche Unterlagen (wenn vorhanden)
Stellungnahmen beteiligter Fachkräfte
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit kann je nach zuständigem Leistungsträger variieren.
Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen.
Können wir bei der Antragstellung unterstützt werden?
Ja. Wir beraten Familien gerne zum Ablauf und zu den erforderlichen Unterlagen und unterstützen Sie
bei Bedarf.

Wir sind für Sie da.
Persönlich. Kompetent. Unverbindlich.